Hier finden Sie eine Liste unserer Ausbildungsklassen mit Erläuterung. Die Ausbildungsklassen sind: AM,AM15,A1,A2,A,B,B17,B96,B196,BE und L.
Unter der Kategorie "Kontakt" finden Sie Unsere Kontaktdaten, Sie können uns bei Fragen gerne konataktieren.
Unsere Führerscheinklassen:
AM (Mindestalter 15 Jahre)
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen), Fahrräder mit Hilfsmotor, dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit
- einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm.
- Elektromotor (oder andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeugen: Nenndauerleistung maximal 4 kW).
- Bei vierrädrigen Leichtktaftfahrzeugen: Leermasse von nicht mehr als 350 kg.
A1 (Mindestalter 16 Jahre)
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- mit einem Hubraum von max. 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
- bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:
- symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und
- einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
A2 (Mindestalter 18 Jahre)
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
- einer Motorleistung von max. 35 kW und einer einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,2 kW/kg.
A (Mindestalter: 24 Jahre für Direkteinstieg/ 20 Jahre bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
- einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
- einer Leistung von mehr als 15 kW und
- einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
(hier gilt das Mindestalter 21 Jahre)
B/ B17 (Mindestalter 18 Jahre/ 17 Jahre bei Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen, AM, A1, A2 und A) mit
- einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
- Anhänger dürfen die zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg nicht übersteigen, außer die zulässige Gesamtmasse der Kombination liegt nicht über 3500 kg.
B96 (Mindestalter 18 Jahre/ 17 Jahre bei Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“.)
(Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig)
Fahrzeugkombinationen bestehend aus
- einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg.
BE (Mindestalter 18 Jahre/ 17 Jahre bei Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“.)
Fahrzeugkombinationen bestehend aus
- einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.
L (Mindestalter 16 Jahre)
Zugmaschinen welche
- nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind
- mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
- sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.